In der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 muss jeder Grundstückseigentümer oder Immobilienbesitzer eine elektronische Feststellungserklärung abgeben.
Ich übernehme für Sie die Erstellung und anschließende Übermittlung der Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt.
Auch nach der Übermittlung stehe ich Ihnen und dem Finanzamt für eventuell auftretende Fragestellungen zur Verfügung.
Keine Angst vor der Grundsteuerreform, mit mir kommen Sie entspannt durch den Steuerdschungel…
Es ist soweit – die Grundsteuer wird nach über 80 Jahren angepasst.
Sie bildet mit rund 15 Mrd. Euro jährlich eine der größten Einnahmequellen
für Gemeinden und Städte und bemisst sich nach den Grundbesitzwerten.
Diese Grundbesitzwerte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland
unterschiedlich stark entwickelt. Trotzdem richtet sich die Grundsteuer bisher noch
nach veralteten Werten. Dies soll nun die Grundsteuerreform beheben.
Warum ist eine Steuererklärung notwendig?
Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der
Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor. Deshalb muss dies
vom Eigentümer über eine elektronische Feststellungserklärung nachgeholt werden.
Was kann ich für Sie tun?
Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Daten und
übernehme anschließend die Erstellung und Übermittlung der Erklärung an das
zuständige Finanzamt.
Schritt 1:
Kontaktieren Sie mich für ein erstes Beratungsgespräch.
Schritt 2:
Ich sichte die notwendigen Unterlagen und bereite die Feststellungserklärung vor.
Schritt 3:
Sie erhalten die finale Feststellungserklärung und eine Steuerkalkulation zur Ansicht.
Schritt 4:
Nach Ihrem Einverständnis versende ich die Feststellungserklärung elektronisch an das Finanzamt.
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